Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
HL Hausboot-Loft UG & Co.KG · Albrechtstraße 12 · 10117 Berlinhaus-boot-loft.de · info@haus-boot-loft.de
§ 1 Vertragsparteien & Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen des HAUS-BOOT-LOFT, betrieben von der HL Hausboot-Loft UG & Co.KG, Albrechtstraße 12, 10117 Berlin (nachfolgend „Vermieterin“ genannt).
Der Mieter erkennt mit der Buchung diese AGB an. Abweichende Bedingungen des Mieters haben keine Gültigkeit, es sei denn, die Vermieterin stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
Das HAUS-BOOT-LOFT ist ausschließlich für Paare (zwei Erwachsene) zugänglich. Mindestalter beider Personen: 18 Jahre. Kinder und Haustiere sind nicht gestattet.
§ 2 Leistungsumfang
Die Vermieterin stellt dem Mieter das HAUS-BOOT-LOFT für den vereinbarten Zeitraum zur exklusiven Nutzung zur Verfügung. Im Mietpreis enthalten sind:
- Nutzung aller Räumlichkeiten und Außenanlagen an Bord (53 m² Wohnfläche, 40 m² Dachterrasse)
- Hochwertige Bettwäsche und Handtücher
- Endreinigung
- Bestückter Weinkühlschrank (Minibar-Konzept)
- WLAN (4G)
- Nutzung aller technischen Anlagen (Heimkino-System, Sonos, Gas-Kamin, Feuertisch, Elektroantrieb)
Nicht im Mietpreis enthalten sind optionale Zusatzleistungen wie Skipperservice, Einkaufsservice und Privatkoch. Diese werden separat vereinbart und berechnet.
Das Boot ist dauerhaft vertäut. Ein Bootsführerschein ist für die Nutzung des HAUS-BOOT-LOFT nicht erforderlich. Der optionale Skipperservice für Repositionierungsfahrten wird separat gebucht.
§ 3 Buchung & Vertragsschluss
Eine Buchungsanfrage stellt kein verbindliches Angebot dar. Der Mietvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung der Vermieterin und dem Eingang der Anzahlung zustande.
Die Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises (= 1.050,00 EUR) ist sofort bei Buchung zu entrichten.
Der Restbetrag (70 % = 2.450,00 EUR) ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn per Überweisung zu entrichten. Die Vermieterin stellt hierfür rechtzeitig eine Rechnung mit Zahlungsaufforderung.
Bei Buchungen weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn ist der Gesamtbetrag sofort bei Buchungsbestätigung fällig.
Bei Nichtzahlung innerhalb der genannten Fristen ist die Vermieterin berechtigt, die Buchung zu stornieren und das Boot anderweitig zu vermieten.
Hinweis: Bei Beherbergungsverträgen mit kalendermäßig bestimmtem Zeitraum besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
§ 4 Preise & Mietdauer
Das HAUS-BOOT-LOFT wird ausschließlich wochenweise vermietet (Samstag bis Samstag oder nach Vereinbarung).
Der Wochenpreis beträgt 3.500,00 EUR inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für gewerbliche Mieter wird der Nettopreis gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.
Kurzaufenthalte unter einer Woche sind nicht möglich.
§ 5 Kaution
Eine Kaution in Höhe von 2.000,00 EUR ist spätestens 3–5 Tage vor Mietbeginn per Kreditkartenautorisierung zu hinterlegen. Der Mieter erhält hierzu einen persönlichen Link der Vermieterin. Der Betrag wird auf der Kreditkarte reserviert, jedoch nicht abgebucht. Akzeptiert werden Visa und Mastercard.
Im Schadensfall ist die Vermieterin berechtigt, den entsprechenden Betrag einzuziehen. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Bootes wird die Autorisierung spätestens 14 Tage nach Abreise aufgehoben.
Bei Schäden, die den Kautionsbetrag übersteigen, behält die Vermieterin das Recht vor, weitergehenden Schadensersatz geltend zu machen.
§ 6 Check-in & Check-out
- Check-in: ab 15:00 Uhr am Anreisetag.
- Check-out: bis 10:00 Uhr am Abreisetag.
Eine vorzeitige Anreise oder späte Abreise ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit der Vermieterin möglich und kann gesondert berechnet werden.
Bei Übergabe wird dem Mieter das Boot eingewiesen. Der Zustand des Bootes wird in einem Übergabeprotokoll festgehalten, das von beiden Parteien unterzeichnet wird.
§ 7 Mängelanzeige & Abhilfe
Mängel am Mietobjekt sind der Vermieterin unverzüglich nach Feststellung schriftlich (per E-Mail an info@haus-boot-loft.de oder telefonisch) anzuzeigen. Die Vermieterin ist berechtigt und verpflichtet, festgestellte Mängel innerhalb angemessener Frist zu beheben.
Nimmt der Mieter einen Mangel hin, ohne ihn der Vermieterin anzuzeigen, verliert er das Recht auf Mietminderung oder Schadensersatz wegen dieses Mangels.
§ 8 Stornierung durch den Mieter
Eine Stornierung muss schriftlich (per E-Mail an info@haus-boot-loft.de) erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierungserklärung bei der Vermieterin.
Bei Stornierung gelten folgende Entschädigungspauschalen:
- Bis 60 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Gesamtpreises (= 1.050,00 EUR)
- 30 bis 59 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Gesamtpreises (= 2.100,00 EUR)
- Weniger als 30 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Gesamtpreises (= 3.500,00 EUR)
Die Vermieterin ist bemüht, den stornierten Zeitraum anderweitig zu vermieten. Kann der Zeitraum anderweitig vermietet werden, werden die tatsächlich erzielten Einnahmen auf die Stornierungsgebühr angerechnet.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
§ 9 Stornierung durch die Vermieterin
Die Vermieterin ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
- höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Verfügungen) eine Nutzung des Bootes unmöglich machen,
- der Mieter falsche Angaben bei der Buchung gemacht hat.
Im Fall von höherer Gewalt werden alle geleisteten Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters sind in diesem Fall ausgeschlossen. Im Fall falscher Angaben des Mieters behält die Vermieterin die Stornierungsgebühr gemäß § 8.
§ 10 Nutzungsregeln & Hausordnung
Das HAUS-BOOT-LOFT darf ausschließlich von den im Vertrag genannten Personen (max. 2 Personen) genutzt werden. Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Rauchen ist im Innenbereich des Bootes strikt untersagt. Rauchen ist ausschließlich auf der Dachterrasse gestattet.
Haustiere und Kinder sind nicht gestattet.
Der Mieter verpflichtet sich, das Boot und seine Einrichtung pfleglich zu behandeln und bei Abreise in ordentlichem Zustand zu übergeben. Grobe Verschmutzungen, die über die vertraglich enthaltene Endreinigung hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
Schäden jeder Art sind der Vermieterin unverzüglich zu melden.
Das Boot ist dauerhaft vertäut. Das eigenständige Lösen der Vertäuung und Bewegen des Bootes durch den Mieter ist nicht gestattet. Repositionierungsfahrten erfolgen ausschließlich durch den gebuchten Skipperservice.
Nachtruhe: 22:00 bis 08:00 Uhr (Rücksicht auf umliegende Boote und Anwohner).
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Nutzungsregeln ist die Vermieterin berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu beenden und den Mieter des Bootes zu verweisen. Ein Erstattungsanspruch des Mieters besteht in diesem Fall nicht.
§ 11 Haftung
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seine Begleitperson schuldhaft am Boot, seiner Einrichtung oder an Dritten verursacht werden, unabhängig von der Höhe der Kaution.
Die Nutzung des Bootes und der Wasserflächen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Vermieterin haftet nicht für Unfälle, Verletzungen oder Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Missachtung der Sicherheitshinweise entstehen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vermieterin.
Die Haftung der Vermieterin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Vermieterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
§ 12 Versicherung
Persönliche Gegenstände des Mieters sind nicht versichert. Der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
§ 13 Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung der Vermieterin (abrufbar unter www.haus-boot-loft.de) und den Bestimmungen der DSGVO.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Brandenburg an der Havel. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Berlin. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.
Eine Aufrechnung durch den Mieter ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Klauseln tritt die dem Zweck der Parteien am nächsten kommende gesetzliche Regelung.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.